Bei der Hauptversammlung am 23.3.2010 wurde die Satzung in der nachfolgenden Fassung mit 31 Stimmen bei 2 Enthaltungen von den Mitgliedern beschlossen. Die Änderungen sind die 3 Formulierungen in
§§ 1,2 ; 3,6 ; 6,3! Die Änderungen der Satzung wurde im Vereinsregister am 29.9.10 eingetragen
Der Vorstand besteht aus dem:
A Geschäftsführenden Vorstand
B Beirat, mindestens 2 Vertreter jeder Gruppe der aktiven Mitglieder
C Notenwart und dessen Stellvertreter
A. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:
B. Die Beiräte vermitteln zwischen den Gruppen der LTG und dem Vorstand. Sie beraten und unterstützen den Vorstand und repräsentieren ihre Gruppen innerhalb der LTG.
C. Der Notenwart und sein Stellvertreter sind die Verwalter des Inventars der LTG. Sie pflegen, sichten, erneuern oder beschaffen die notwendige Chorliteratur in Absprache mit dem Vorstand und im Einvernehmen mit dem Chorleiter und unterstützen diesen logistisch.
Der Revisionsausschuß besteht aus 2 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Der Revisionsausschuß
prüft die Geschäftsführung des Vorstandes und stellt fest, ob dessen Tätigkeit und Rechtshandlungen der Satzung entsprechen und vereinsdienlich sind. Die Kasse ist einmal pro Jahr zu prüfen und
mit Unterschrift zu bestätigen. Der Revisionsausschuß hat der Mitgliederversammlung den Revisionsbericht vorzutragen und gegebenenfalls die Entlastung des Vorstandes zu
beantragen.
Die Auflösung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung, zu der mindestens die Hälfte der aktiven Mitglieder erschienen sind, mit ¾ der erschienen
Mitglieder beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und Stellvertreter die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Bei
Auflösung der LTG oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Grafing, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und musikalische Zwecke der
Volksbildung zu verwenden hat.
Die von der LTG erhobenen Daten der Mitglieder werden auf EDV- Anlagen verwaltet und dürfen ausschließlich für Zwecke der LTG und innerhalb übergeordneter Bünde (Sängerkreis Wasserburg-Ebersberg,
Bayrischer Sängerbund, Deutscher Sängerbund) verwendet werden und nur von den unmittelbar betrauten Personen eingesehen werden. Nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes werden dessen Daten in
angemessener Zeit gelöscht.
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder Vorstand und Mitgliedern ist grundsätzlich eine Schlichtung per Schiedsverfahren herbeizuführen. Ein Schiedsgericht soll gebildet werden, indem beide
Streitparteien jeweils einen Vertreter in das Schiedsgericht als Beisitzer entsenden.
die vorliegende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 23.3.2010 beschlossen. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Vereinsregister. Gleichzeitig hat sich die LTG eine
Geschäftsordnung gegeben, in der die Status der Mitgliedschaft, Beitragssätze, Ehrungen, die Durchführung von Sitzungen und Wahlen, sowie die Handhabung von Beschwerden festgelegt
werden.